1. Anmeldung
1.1 Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigt der/die Prüfungsteilnehmer/-in, dass er/sie die Prüfungsordnung sowie die Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.


2. Teilnahmebedingungen
2.1. Die Teilnahme an der Prüfung ist unabhängig vom Besuch eines Sprachkurses an der vhs Weißenburg.

2.2. Teilnehmende an der Prüfung, die aktuell einen Sprachkurs an der vhs Weißenburg besuchen oder in den letzten 3 Monaten besucht haben, zahlen die reduzierte Prüfungsgebühr für interne Teilnehmende.

2.3. Ein Prüfungstermin kann nur stattfinden, wenn sich bis zum ausgeschriebenen Anmeldeschluss mindestens 3 Prüfungsteilnehmende angemeldet haben.

2.4. Prüfungsanmeldungen werden bis zum Erreichen der maximalen Prüfungsteilnehmendenzahl angenommen.

2.5. Nach Anmeldeschluss ist eine Anmeldung für den jeweiligen Prüfungstermin nicht mehr möglich.

2.6. Ärztliche Bescheinigungen über spezifischen Bedarf von Prüfungsteilnehmenden müssen mit der Anmeldung bei der vhs Weißenburg eingereicht werden.

2.7. Den Beginn der schriftlichen Prüfung/schriftlichen Module bekommen die Prüfungsteilnehmenden mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt, die Uhrzeit der mündlichen Prüfung wird am Tag der schriftlichen Prüfung ausgehängt.

3. Prüfungsgebühr und Stornierung
3.1. Die Gebühren werden nach dem Anmeldeschluss mittels der bei der Anmeldung erteilten Abbuchungsermächtigung per Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, gehen zulasten der Kontoinhaber*innen. Die Abbuchung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren nach dem Anmeldeschluss.
Die Kontoinhaber*innen erteilen der Geschäftsstelle der vhs Weißenburg zum Einzug ein Einzelmandat (die Referenznummer ist bei der vhs-Geschäftsstelle hinterlegt). Die Gläubiger-ID der Geschäftsstelle Weißenburg ist: DE64 ZZZ0 0000 1412 13 – IBAN DE44 7645 0000 0000 0428 11.

3.2. Die Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung besteht bis zum Tag des Anmeldeschlusses. Bei einem Rücktritt innerhalb dieser Frist wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10% der Prüfungsgebühr fällig und ebenfalls per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Bei einer Verschiebung der Prüfung auf den nächstmöglichen Prüfungstermin wird innerhalb dieser Frist keine Verwaltungspauschale fällig. Ein Rücktritt nach dieser Frist ist nur aus Krankheitsgründen möglich und durch ein ärztliches Attest zu belegen.

3.3. Bei einem durch ein ärztliches Attest nachgewiesen Rücktritt von der Prüfung wird die Prüfungsgebühr auf den nächstmöglichen Prüfungstermin angerechnet. Die Prüfung gilt dann als verschoben. Eine Rückzahlung der Prüfungsgebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

3.4. Ein Rücktritt nach Prüfungsbeginn ist nicht möglich.

3.5. Bei Absage eines Prüfungstermins wegen zu geringer Teilnehmerzahl wird keine Prüfungsgebühr eingezogen.

4. Allgemeine Informationen
4.1.Prüfungsteilnehmende müssen sich zur Prüfung pünktlich einfinden. Im Falle einer Verspätung wird der/die Teilnehmende nicht in den Prüfungsraum hineingelassen.

4.2. Prüfungsteilnehmende müssen sich bei allen Prüfungsteilen mit einem Identitätsnachweis (amtliches Ausweisdokument mit aktuellem Lichtbild) ausweisen.

4.3. Prüfungsteilnehmende benötigen zur Prüfung geeignetes Schreibwerkzeug.

4.4. Während der Prüfung sind Mobiltelefone, andere elektronische Geräte, Wörterbücher sowie alle anderen Hilfsmittel nicht zugelassen. Ausnahmen regeln die Durchführungsbestimmungen für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf.

4.5. Prüfungsteilnehmenden wird empfohlen, sich vor der Anmeldung zur Prüfung über die jeweiligen Prüfungsanforderungen zu informieren und Modell- und/oder Übungssätze zu bearbeiten. Die vhs Weißenburg bietet auch prüfungsvorbereitende Kurse an.