Durch das Bestehen der B1-Prüfung weisen Prüfungsteilnehmer*innen nach, dass sie …

  • Hauptinformationen verstehen können, wenn klare Standardsprache gesprochen wird und es um alltägliche Themen wie Arbeit, Schule oder Freizeit geht;
  • sich einfach, strukturiert und adressatenbezogen zu vertrauten Themen, persönlichen Interessen und Erfahrungen, Träumen und Zielen äußern sowie Begründungen und Erklärungen geben können;
  • unkomplizierte Sachtexte über ihre Interessen und das eigene Fachgebiet verstehen können.

Das Goethe-Zertifikat B1 wird als Sprachnachweis sowohl für die Niederlassungserlaubnis als auch für die Einbürgerung in Deutschland anerkannt.

[PDF] Prüfungsordnung gültig ab 1. Januar 2025 (ca. 535 KB)[PDF] Durchführungsbestimmungen (ca. 391 KB)[PDF] Ergänzungen zu den Durchführungsbestimmungen für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (ca. 180 KB)[PDF] Teilnahmebedingungen Prüfungen an der vhs Weißenburg (ca. 441 KB)[DOCX] Anmeldung_Goethe_Zertifikat_B1 (ca. 52 KB)