Durch das Bestehen der B1-Prüfung weisen Prüfungsteilnehmer*innen nach, dass sie …
- Hauptinformationen verstehen können, wenn klare Standardsprache gesprochen wird und es um alltägliche Themen wie Arbeit, Schule oder Freizeit geht;
- sich einfach, strukturiert und adressatenbezogen zu vertrauten Themen, persönlichen Interessen und Erfahrungen, Träumen und Zielen äußern sowie Begründungen und Erklärungen geben können;
- unkomplizierte Sachtexte über ihre Interessen und das eigene Fachgebiet verstehen können.
Das Goethe-Zertifikat B1 wird als Sprachnachweis sowohl für die Niederlassungserlaubnis als auch für die Einbürgerung in Deutschland anerkannt.